VV-TAXI BONN
FRAGEN + ANTWORTEN
FAQs
Alles was Sie wissen möchten im Zusammenhang mit Taxifahrten.
Ihre Frage ist hier nicht dabei? Dann schreiben Sie uns (kontakt@taxi-bonn.de) oder rufen Sie uns einfach an: 0 22 8 – 28 28 24.

Standart-Tarif für Stadtfahrten:
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Wenn die Fahrt das Stadtgebiet Bonn nicht berührt, z.B. von Wachtberg nach Meckenheim, dann muss die Anfahrt ab der Stadtgrenze Bonn berechnet werden.
Personenfahrten bis 50 km zählen zum ÖPNV und unterliegen daher dem verminderten MwSt.Satz von 7%, für weitere Fahrten und Kurierfahrten gilt der MwaSt.Satz von 19%.
Alle unsere Fahrer sind vertrauenswürdig und hilfsbereit. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum Schutz unserer Fahrerinnen keine Frau auf Anfrage schicken können.
Wir sind Ihnen natürlich grundsätzlich gerne behilflich bei Ihrem Gepäck. Sind Ihre Koffer aber besonders schwer, dann geben Sie das bitte schon bei der Bestellung an, damit wir Ihnen den passenden Fahrer schicken können.
Grundsätzlich ja, muss aber im Einzelfall abgestimmt werden.
Nein. Rauchen ist in öffenlichen Räumen untersagt. Taxen gehören dazu. Wir bitten um Verständnis!
Wir haben auch Fahrzeuge, mit denen nicht-zusammenklappbare Rollstühle transportiert werden können. Bitte geben Sie das in der Bestellung an, damit wir Ihnen den richtigen Wagen schicken können.
Sollte es tatsächlich einmal zu Missverständnissen kommen und Sie ärgern sich über die Fahrt oder den Fahrer, dann rufen Sie uns bitte an (bis 20 Uhr). Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern.
Indem Sie Ihr Taxi über das Bestellformular auf dieser Webseite bestellen, oder direkt bei uns anrufen (0 22 8 – 28 28 24).
Fahrten unter 50 km und reine Stadtfahrten (Fahrten, die das Stadtgebiet nicht verlassen) werden mit 7%, alle anderen mit 19% versteuert.
Grundsätzlich im Stadtgebiet Bonn. Bei Fahrten, die das Stadtgebiet nicht berühren (z.B. von St. Augustin nach Siegburg), muss eine Anfahrtgebühr, die ab der Stadtgrenze Bonn berechnet wird, bezahlt werden.
Ein Festpreis kann vereinbart werden für alle Fahrten, die außerhalb des Pflichtfahrgebietes stattfinden.
Pflichtfahrgebiet ist das Stadtgebiet Bonn, Bereich des Rhein-Sieg-Kreises, des Erft-Kreises, der Stadt Köln, des Rheinisch-Berigschen-Kreises, der Kreis Neuwied, Ahrweiler und Euskirchen.
Besorgungen, Krankenfahrten für Mensch und Tier, oder auch Sightseeing-Touren.
Alle umsetzbaren und auch nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrten mit unseren Spezial-Fahrzeugen.
Privat und für Unternehmen, Gegenstände, Laoborfahrten, Organ- und Bluttransporte.